Bibliothek
Haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Beschäftigungsverhältnisse in der Europäischen Union
Durch das JStG 2008 wird der Anwendungsbereich der Steuerermäßigung
von Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
bzw. Dienstleistungen, die in einem in der Europäischen Union oder
dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des
Steuerpflichtigen ausgeübt bzw. erbracht werden, erweitert. Nach
der bisherigen Regelung war unter anderem Voraussetzung, dass die begünstigten
Tätigkeiten im "inländischen" Haushalt des
Steuerpflichtigen erfolgten. Begünstigt wird nun der innerhalb der
Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums
liegende Haushalt des Steuerpflichtigen.
Anmerkung: Für die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen
muss eine Rechnung vorhanden und die Zahlung auf das Konto des
Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung, der Handwerkerleistung
oder der Pflege- oder Betreuungsleistung erfolgt sein. Die Belege müssen
nicht mehr beim Finanzamt eingereicht, sondern nur noch für
Nachfragen vorhanden sein.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis
zurück zu den Monatsinfos