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Abziehbarkeit von Prozesskosten als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Anwaltskosten können bei den Einkünften aus Vermietung und
Verpachtung unter weiteren Voraussetzungen als abziehbare Werbungskosten
behandelt werden.
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung
der Einnahmen. Dies gilt auch für Schuldzinsen, soweit sie mit einer
Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Prozesskosten teilen
als Folgekosten die einkommensteuerliche Qualifikation derjenigen
Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren. Nach diesen Grundsätzen
kann es sich bei Rechtsanwaltskosten, die im Zusammenhang mit der
Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" stehen, um abziehbare
Werbungskosten handeln.
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