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Vermietung eines PKW an den Arbeitgeber
Ein Arbeitnehmer kann mit der Vermietung seines PKW an den Arbeitgeber
selbstständig (als Unternehmer) tätig werden. Er kann daher die
in Rechnungen gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuerbeträge
abziehen. Im Rahmen der umsatzsteuerlichen Regelung ergibt sich, dass natürliche
Personen nur unselbstständig handeln, soweit sie im Rahmen ihres
Arbeitsverhältnisses tätig werden.
Demnach kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen
Gemeinschaften (EuGH) ein nicht selbstständiger Geschäftsführer
außerhalb seines Arbeitsverhältnisses einen Gegenstand
an seinen Arbeitgeber als Unternehmer vermieten. Dies gilt für alle
Arbeitnehmer.
Die Frage der Selbstständigkeit natürlicher Personen ist zwar
grundsätzlich für die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer und die
Gewerbesteuer nach denselben Grundsätzen zu beurteilen. Eine Bindung
an die ertragsteuerrechtliche Beurteilung besteht für das
Umsatzsteuerrecht jedoch nicht.
Ob die Mietzahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer
ertragsteuerrechtlich als Arbeitslohn qualifiziert werden können,
spielt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.10.2007
umsatzsteuerrechtlich keine Rolle.
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