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Steuerfreies (oder steuerpflichtiges) Sponsoring im Internet
Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch
Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen,
sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch
eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring
gemachten Aufwendungen können Betriebsausgaben, Spenden oder steuerlich nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung, bei
Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttung sein.
Im Zuge diversifizierender Werbemaßnahmen sind Firmen/Sponsoren verstärkt daran interessiert, ihr
Firmen-Logo auf häufig aufgerufenen Internetseiten von gemeinnützigen Vereinen zu platzieren. Damit das beabsichtigte Sponsoring
steuerfrei bleibt, sind jedoch einige Details zu beachten.
Die Oberfinanzdirektion Nürnberg nimmt zur Abgrenzung zwischen steuerfreiem und steuerpflichtigem
Sponsoring
- insbesondere im Internet - in einem Schreiben wie folgt Stellung:
Kann durch einen Link auf das Logo des Sponsors zu den Werbeseiten der sponsorenden Firma umgeschaltet werden,
liegt eine Werbeleistung des Vereins vor, die zur Annahme eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs führt. Dagegen
sind die Einnahmen des Vereins nicht steuerpflichtig, wenn die Internetseite zwar das Logo des Sponsors enthält, eine Umschaltung zu
dessen Werbeseiten aber nicht möglich ist. Die Entscheidungen folgen den Grundsätzen, nach denen die vergleichbaren Sachverhalte bei
Werbung in Vereinszeitschriften beurteilt werden. (Werbeseiten oder Werbebeilage des Sponsors: steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb;
nur Logo: nach dem Sponsoring-Erlass unschädlich, also steuerfrei).
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