Bibliothek
 

Kein gesetzlicher Mindestlohn für Pflichtpraktikum

Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, das nach einer hochschulrechtlichen Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Bundesarbeitsgerichts in ihrem Urteil vom 19.1.2022.

Der Ausschluss von Ansprüchen auf den gesetzlichen Mindestlohn umfasst nicht nur obligatorische Praktika während des Studiums, sondern auch solche, die in Studienordnungen als Voraussetzung zur Aufnahme eines bestimmten Studiums verpflichtend vorgeschrieben sind. Dem steht nicht entgegen, dass – wie im entschiedenen Fall – die Studienordnung von einer privaten staatlich anerkannten Universität erlassen wurde.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis
zurück zu den Monatsinfos

 

 
 

Themen aus:
Themen für
Themen von A bis Z
Spruch des Monats:
Verschwendete Zeit ist Dasein. Gebrauchte Zeit ist Leben.
Edward Young; 1683 – 1765, englischer Dichter und Hofkaplan