Bibliothek
 

Kürzung der Abfindung bei älteren Arbeitnehmern

Nach den Europäischen Richtlinien zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf kann ein Sozialplan vorsehen, dass bei Mitarbeitern, die älter als 54 Jahre sind, die ihnen zustehende Abfindung auf der Grundlage des frühestmöglichen Rentenbeginns berechnet werden darf. Sie muss jedoch mindestens die Hälfte der Summe betragen, die bei der Standardberechnungsmethode zu zahlen wäre.

Eine Diskriminierung liegt allerdings vor, wenn in der Berechnung berücksichtigt wird, dass die Möglichkeit einer vorzeitigen Altersrente wegen einer Behinderung besteht.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis
zurück zu den Monatsinfos

 

 
 

Themen aus:
Themen für
Themen von A bis Z
Spruch des Monats:
Es gibt schweigsame Menschen, die interessanter sind als die besten Redner.
Benjamin Disraeli; 1804 – 1881, britischer Staatsmann