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Arbeitsunfähigkeit - begründete Zweifel
Der Arbeitnehmer, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall begehrt, hat
darzulegen und zu beweisen, dass er arbeitsunfähig krank war. Diesen
Beweis führt der Arbeitnehmer in der Regel durch Vorlage einer ärztlichen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Nach einer für den BKK Bundesverband durchgeführten Studie
lassen sich 43 % der Männer und 38 % der Frauen von einem Arzt
krankschreiben, obwohl sie gesund sind. Da ist es nicht verwunderlich,
dass manchen Arbeitgebern an einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit
Zweifel kommen. Diese können sich beispielsweise daraus ergeben, dass
sich ein Arbeitnehmer auffällig häufig nur für kurze Dauer "krank
meldet", die Arbeitsunfähigkeit oft den Wochenbeginn bzw. die
Tage am Ende einer Woche betrifft oder eine Krankmeldung nach
innerbetrieblichen Differenzen vorgelegt wird.
Hat der Arbeitgeber Zweifel am Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit, muss
er den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern.
Dazu kann sich der Arbeitgeber an die Krankenkasse des Arbeitnehmers
wenden und diese bitten, eine Begutachtung des Arbeitnehmers beim
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung anzuordnen.
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