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Familienpflegezeit startet am 1.1.2012
Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre
Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal 2 Jahren auf bis zu 15
Stunden wöchentlich reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen
pflegen. Wird zum Beispiel die Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50 %
reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 % des letzten
Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll
arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 % des Gehalts - so
lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Um gerade für kleinere und mittlere Unternehmen die Risiken einer
Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zu minimieren, muss jeder Beschäftigte,
der die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, zu diesem Zeitpunkt eine
Versicherung abschließen. Die Prämien sind gering. Die
Versicherung endet mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase der
Familienpflegezeit.
Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit und die Leistungen der
Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente bewirken zusammen einen Erhalt
der Rentenansprüche. Diese Ansprüche steigen mit der Höhe
der Pflegestufe. Damit halten pflegende Angehörige, trotz Ausübung
der Pflege, die Rentenansprüche etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung.
In der betrieblichen Praxis orientiert sich die Familienpflegezeit am
Modell der Altersteilzeit. Das bedeutet: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
schließen eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit ab. Der
Arbeitgeber beantragt dann eine Refinanzierung beim Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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