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Zusage von Bonuszahlungen durch konkludentes Verhalten
Die Richter des Bundesarbeitsgerichts entschieden in ihrem Urteil vom
21.4.2010, dass die mehrfache Auszahlung eines Jahresboni an einen
Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Äußerungen und schlüssigem
Verhalten des Arbeitgebers einen Anspruch dem Grunde nach auch für
die Zukunft begründen kann.
Ein solcher Anspruch scheitert auch nicht daran, dass die Höhe der
Bonuszahlungen wechselt. Denn typischerweise hängt die Höhe von
Bonuszahlungen von unterschiedlichen Voraussetzungen, wie z. B.
Betriebsergebnis oder persönlicher Leistung ab, und kann daher
schwanken.
Anmerkung: In der Praxis ist es von grundsätzlicher
Bedeutung, eindeutige rechtssichere vertragliche Vereinbarungen zu
treffen. So empfiehlt es sich u. U., jährliche Bonuszahlungen mit
einem Freiwilligkeitsvorbehalt zu versehen bzw. bei der Auszahlung auf die
Einmaligkeit der Zahlung ausdrücklich hinzuweisen.
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