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Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrags erfüllt Schriftformerfordernis des Aufhebungsvertrags
Ein Arbeitsverhältnis wird formwirksam aufgelöst, wenn die
Arbeitsvertragsparteien einen schriftlichen Geschäftsführer-Dienstvertrag
abschließen. So liegt in dem Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags
durch einen angestellten Mitarbeiter im Zweifel die konkludente Aufhebung
des bisherigen Arbeitsverhältnisses.
Nach dem Willen der vertragschließenden Parteien soll regelmäßig
neben dem Dienstverhältnis nicht noch ein Arbeitsverhältnis
ruhend fortbestehen. Dem Arbeitnehmer muss im Regelfall klar sein, dass
er, wenn nicht anderes vereinbart wird, mit dem Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags
seinen Status als Arbeitnehmer aufgibt.
Die vertraglichen Beziehungen werden auf eine neue Grundlage gestellt, die
bisherige Grundlage verliert ihre Bedeutung. Das Schriftformerfordernis für
den Auflösungsvertrag wird durch den schriftlichen Geschäftsführer-Dienstvertrag
gewahrt; denn aus diesem ergibt sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
hinreichend deutlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.
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