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Keine Durchgriffshaftung bei Unterkapitalisierung der GmbH
Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 28.4.2008, dass es
nicht zu einer Haftung der Gesellschafter führt, wenn eine GmbH über
so wenig Finanzmittel verfügt, dass sie ihre Schulden nicht zahlen
kann.
"Eine Haftung des GmbH-Gesellschafters wegen unzureichender
Kapitalisierung der Gesellschaft ist weder gesetzlich normiert noch durch
richterrechtliche Rechtsfortbildung als gesellschaftsrechtlich fundiertes
Haftungsinstitut anerkannt", so die Bundesrichter. Aufgrund einer
nachträglichen Berechnung über eine angemessene
Eigenkapitalausstattung die Gesellschafter gegebenenfalls generell haften
zu lassen, wäre mit dem Gebot der Rechtssicherheit nicht vereinbar
und könnte letztlich die GmbH als solche infrage stellen.
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