Der Bedarfsausweis ermittelt anhand der Gebäudeeigenschaften (z. B. Dämmqualität von Wänden und Fenstern, Qualität
der Heizanlage usw.) den Energiebedarf.
Die Kosten für die Erstellung eines Bedarfsausweises können je nach Anwesen und Aufwand erheblich sein
Der Verbrauchsausweis hingegen stützt sich auf den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner. Berechnet wird er auf der Basis von
mindestens drei aufeinanderfolgenden Heizkostenabrechnungen. Die Kosten für diesen Verbrauchsausweis betragen ca. 50 Euro. Es ist jedoch zu
beachten, dass der Eigentümer nur beim Bedarfsausweis als Anlage Vorschläge für eine Modernisierung erhält. Da die
Eigentümer noch bis zum 30.9.2008 ein Wahlrecht zwischen diesen beiden Energieausweisarten hat, kann sich für einige u. U. die günstigere
Variante rechnen.
Die Energieeinsparverordnung berechtigt einen breiten Kreis qualifizierter Berufsgruppen zur Ausstellung von Energieausweisen, darunter
insbesondere auch Handwerker aus den Bereichen des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes. Damit wird gewährleistet, dass die Gebäudeenergieausweise
in der erforderlichen Qualität ausgestellt werden können und dass die zu erwartende Nachfrage auch marktgerecht erfüllt werden
kann.
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