Bibliothek
 

Verweigerung der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für neuartige Behandlungsmethode

Es ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, einen in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten für seine Beiträge die notwendige Krankheitsbehandlung gesetzlich zuzusagen, ihn andererseits aber, wenn er an einer lebensbedrohlichen oder sogar regelmäßig tödlichen Erkrankung leidet, für die schulmedizinische Behandlungsmethoden nicht vorliegen, von der Leistung einer bestimmten Behandlungsmethode auszuschließen und ihn auf eine Finanzierung der Behandlung außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu verweisen.

Dabei muss allerdings die vom Versicherten gewählte Behandlungsmethode eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Entwicklung auf den Krankheitsverlauf versprechen.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis
zurück zu den Monatsinfos

 

 
 

Themen aus:
Themen für
Themen von A bis Z
Spruch des Monats:
Es gibt schweigsame Menschen, die interessanter sind als die besten Redner.
Benjamin Disraeli; 1804 – 1881, britischer Staatsmann