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Vermögensbildung und Bausparen für Arbeitnehmer
Vermögensbildung: Das Vermögensbildungsgesetz
legt die Einkommensgrenzen ab 2002 für Alleinstehende auf 17.900 Euro und bei Verheirateten auf 35.800 Euro fest. Diese
gelten für die Vermögenswirksamen Leistungen auf den
Bausparverträgen.
Die Einkommensgrenzen für die Vermögenswirksamen Leistungen
auf Beteiligungen betragen 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro
(Ledige/Verheiratete).
Diese Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen
und nicht auf das Jahresbrutto. Das Bruttogehalt kann also durchaus höher
sein. Das Gesetz sieht zwei Förderbereiche vor:
- Bausparen wird bis zu einem einheitlichen Höchstbetrag
von 470 Euro jährlich mit einer 9%igen Zulage gefördert.
- Für Vermögenswirksame Leistungen (VL), die in betriebliche
oder außerbetriebliche Beteiligungen (z. B. Erwerb von Aktien,
Wandelschuldverschreibungen, Beteiligung am arbeitgebenden Unternehmen)
angelegt werden, kann ein Förderhöchstbetrag von 400 Euro jährlich
mit einem Zulagensatz von 20 % in Anspruch genommen werden.
Beide Förderbereiche können
nebeneinander in
Anspruch genommen werden. Vermögenswirksame Leistungen sind demnach
bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 870 Euro jährlich mit
einer Arbeitnehmer-Sparzulage von bis zu 123 Euro förderbar. Die Vermögensbildung
ist arbeitnehmerbezogen. Ehegatten, die beide berufstätig sind, können
jeder für sich die entsprechende Förderleistung in Anspruch
nehmen, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.
Für die Bausparförderung gelten andere Einkommensgrenzen. Hier
darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro/51.200 Euro
(Alleinstehende/Verheiratete) nicht übersteigen, damit Wohnungsbauprämie
(WoP) in Höhe beantragt werden kann. Die Wohnungsbauprämie
wird auf maximal 512 Euro bzw. 1.024 Euro (Ledige/Verheiratete) gewährt.
Werden die Einkommensgrenzen für die Vermögensbildung nicht überschritten,
so können Arbeitnehmer mit folgenden Förderungen rechnen:
Alleinstehende |
VL auf Bausparvertrag |
470 Euro |
9 % Zulage |
43,00 Euro |
WoP auf Bausparen |
512 Euro |
8,8 % Prämie |
45,06 Euro |
VL auf Beteiligung |
400 Euro |
20 % Zulage |
80,00 Euro |
Gesamtbetrag |
168,06 Euro |
2 Arbeitnehmer Verheiratete
|
VL auf Bausparvertrag |
940 Euro |
9 % Zulage |
86,00 Euro |
WoP auf Bausparen |
1.024 Euro |
8,8 % Prämie |
90,11 Euro |
VL auf Beteiligung |
800 Euro |
20 % Zulage |
160,00Euro |
Gesamtbetrag |
336,11 Euro |
Daraus ergibt sich - bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten - für
einen Alleinstehenden eine maximale Förderung von 168,06 Euro und bei
Verheirateten, die beide berufstätig sind, eine maximale Förderung
von 336,11 Euro pro Jahr.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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